
Die elektronische Patientenakte wird seit dem 29. April bundesweit eingeführt und startet nun schrittweise auch bei den ze:roPRAXEN. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in unserem FAQ.
Welche Daten werden in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert? Muss ich meine Praxis aktiv bitten, diese hochzuladen?
Folgende Daten lädt Ihre Praxis ohne weitere Aufforderung in Ihre ePA:
- Befundberichte aus selbst durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Eigene Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
- Laborbefunde
- Elektronische Arztbriefe
- Darüber hinaus wird anhand Ihrer E-Rezept-Daten automatisch eine Medikationsliste erstellt.
Folgende Daten werden auf Versichertenwunsch hin eingestellt:
- Daten aus Disease-Management-Programmen
- eAU-Bescheinigungen
- Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
- Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
- Kopie der Behandlungsdokumentation von Ärzten oder Psychotherapeuten
Trägt die Praxis meine alten Befunde nachträglich in die ePA ein?/Digitalisiert die Praxis meine Papierdokumente?
Nein, die Digitalisierung und Eintragung alter Befunde und Dokumente kann direkt bei Ihrer Krankenkasse angefragt oder von Ihnen selbst übernommen werden. Neue Daten pflegt dann die Praxis ein. Dokumente, die Sie selbst hochladen, werden entsprechend gekennzeichnet.
Wie lange hat meine Praxis nach Einlesen meiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Zugriff auf meine ePA? Wie erteile ich die Erlaubnis dafür?
Nach Einstecken der eGK hat die Praxis standardmäßig 90 Tage Zugriff auf Ihre Daten. Die Zugriffsdauer für Apotheken beträgt in der Regel drei Tage. Diese Zeiträume kann über die ePA-App beliebig verkürzt oder verlängert werden.
Der Zugriff von einzelnen Einrichtungen, einzelnen Ärzten, auf einzelne Dokumente oder die Dauer des gewährten Zugriffs kann über die ePA-App oder auf Nachfrage von der Ombudsstelle der Krankenkasse eingeschränkt werden.
Bekomme ich die ePA-App von meiner Praxis?
Nein, Sie erhalten die entsprechende App Ihrer Krankenkasse direkt im AppStore oder Google PlayStore und können darin dann Ihren Zugang einrichten. Bei erstmaliger Anmeldung benötigen Sie dafür entweder Ihren elektronischen Personalausweis mit entsprechender PIN oder Ihre elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN.
Muss ich beim Praxisbesuch die ePA-App meinem Arzt zeigen?
Nein, der Besitz und die Nutzung der App ist keine Voraussetzung für die Nutzung der ePA. Berechtigte Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Vertreter, wie z.B. Familienmitglieder, können in Ihrem Auftrag selbst auf Ihre ePA zugreifen und Daten einsehen, einstellen oder löschen.
Muss ich weiterhin Papierdokumente mitbringen?
Grundsätzlich entfällt bei einer vollständig befüllten ePA die Notwendigkeit von Papierdokumenten. In der Umstellungsphase kann es jedoch sinnvoll sein, wichtige Dokumente wie aktuelle Medikamentenlisten und Arztbefunde selbst noch zu Terminen mitzubringen, sofern der vollständige Upload in die ePA noch nicht abgeschlossen ist.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
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