E-Rezept in unseren Praxen
06. Dezember 2023

Ab dem 01.01.2024 ersetzt das elektronische Rezept (E-Rezept) das bisherige rosafarbene Papierrezept für gesetzlich Versicherte. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie erhalte ich das E-Rezept? >

Das E-Rezept wird von Ihren Ärzten digital erstellt, unterschrieben und auf dem E-Rezepte-Server gespeichert. Sie können es wahlweise über Ihr Smartphone, auf Ihre elektronische Gesundheitskarte oder als Ausdruck (siehe „Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?“) erhalten.

Welche Vorteile hat das E-Rezept für mich? >

Das E-Rezept ist fälschungssicher, kann nicht verloren gehen und verhindert Medikationsfehler. Zudem können Sie sich in bestimmten Fällen auch Anfahrtswege sparen. Haben Sie Ihre Praxis bereits im gleichen Quartal persönlich aufgesucht, entfallen bei einem digitalen Folgerezept erneute Wege in die Arztpraxis. Auch nach Videosprechstunden können Sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Mit der E-Rezept-App können Sie außerdem Informationen zur Apotheke einsehen, die Verfügbarkeit von Medikamenten prüfen und die Apotheke nach deren Serviceangebot auswählen. Mittels App können auch Rezepte Dritter, etwa für Familienangehörige, eingelöst werden.

Wie kann ich mein E-Rezept einlösen? >

Sie können das E-Rezept in allen Apotheken bundesweit einlösen, welche dieses dann digital abruft. Zum Einlösen stehen drei Optionen bereit:

  1. Die E-Rezepte-App der gematik: Zur Nutzung der App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone (ab iOS 14 oder Android 6), eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse anfragen können. Mittels App können E-Rezepte dann digital an eine Apotheke gesendet oder dort direkt vorgezeigt werden.
     
  2. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Zum Einlösen Ihres Rezepts stecken Sie Ihre Karte einfach in das Kartenlesegerät in der Apotheke. Es ist keine PIN erforderlich.
     
  3. Papierausdruck mit Rezeptcode: Sie erhalten von Ihrer Praxis einen Ausdruck mit Rezeptcode (E-Rezept-Token). Diesen scannt die Apotheke ein.

Können E-Rezepte telefonisch, per Onlineformular oder per Mail vorbestellt werden? >

Grundsätzlich sind Vorbestellungen für Rezepte möglich, allerdings nur dann, wenn Ihre Versichertenkarte in Ihrer Praxis im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde. Andernfalls ist zur Bestellung eines Rezeptes ein Erscheinen in der Praxis nötig. Alle Rezeptbestellungen ohne eingelesene Karte werden unbearbeitet gelöscht. Sie erhalten Ihr Rezept wahlweise als Ausdruck, auf Ihre elektronische Gesundheitskarte oder auf die E-Rezepte-App.

Wann macht es Sinn, zur Apotheke zu gehen? >

In der Regel können Sie Ihr Rezept am jeweils nächsten Tag nach Ausstellung in der Apotheke einlösen, da E-Rezepte aus praxisorganisatorischen Gründen meist am Ende eines Tages bearbeitet und freigegeben werden. Ausnahme: Wird Ihnen ein Medikament während einer ärztlichen Behandlung verordnet, können Sie das Rezept in der Regel direkt nach dem Arztbesuch in der Apotheke einlösen.

Warum kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Rezeptausstellung? >

Mit der Umstellung auf das E-Rezept müssen Prozesse in Arztpraxen und Apotheken bundesweit neu organisiert werden. Digitale Gesundheitsanwendungen wie das E-Rezept sind Teil der bundesweiten Telematikinfrastruktur (TI), die für die sichere Kommunikation im Gesundheitswesen eingesetzt wird. Diese Datenautobahn vernetzt Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Patienten miteinander. Aktuell zeigt sich an vielen Stellen, dass die TI in vielen Fällen noch nicht ausreichend ausgebaut ist und es zu Verzögerungen in der Übermittlung kommen kann.

 

Welche Medikamente kann ich per E-Rezept erhalten? >

Sie erhalten E-Rezepte derzeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Für andere Verordnungen ist das optional oder noch nicht möglich.

Wie lange ist ein E-Rezept gültig? >

Für die Gültigkeit Ihres E-Rezepts gelten die gleichen Bedingungen wie bisher für Papierrezepte. Ihr E-Rezept können Sie deshalb genauso lange in einer Apotheke einlösen wie Ihr Papierrezept.

Verfallen bereits ausgestellte alte Rezepte? >

Nein, diese behalten ihre reguläre Gültigkeit. Bei Folgerezepten erhalten Sie dann ein E-Rezept.

Ist das E-Rezept sicher? >

Das E-Rezept ist fälschungssicher, da es elektronisch von den Ärzten signiert wird. Die entsprechenden Daten werden verschlüsselt auf den Servern der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Nur Sie, Ihre Praxis und die berechtigte Apotheke haben Einsicht.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden? >

  • Bei Fragen zur E-Rezept-App erreichen Sie den Anbieter gematik montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0800 277 3777.
  • Bei Fragen zur eGK und PIN ist Ihre Krankenkasse Ihr Ansprechpartner.
  • Fragen zur Ausstellung und Verarbeitung Ihres Rezepts beantwortet Ihnen gerne Ihre Praxis.

 

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesministerium für Gesundheit, gematik
 

Weitere Infos finden Sie hier:

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk
www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eRezept_eGK.pdf

 

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